Eine Unterhaltung mit Professor Felix Hanschmann über Diversität, Kritik des Rechts und Kampfsport
Seit dem 1. Mai 2021 ist Professor Felix Hanschmann Inhaber des neu eingerichteten Lehrstuhls „Kritik des Rechts – Grundlagen und Praxis des demokratischen Rechtsstaates“. Wir haben Herrn Hanschmann Mitte September zu einem Gespräch über Zoom getroffen, um mit ihm über seinen Start in Hamburg, die Ausrichtung seines Lehrstuhls und Diversität in der Rechtswissenschaft zu sprechen.
Hallo Herr Hanschmann! Schön, dass Sie sich Zeit genommen haben. Auch von uns Alumni noch einmal ein herzliches Willkommen an der Law School! Sie haben mir eben erzählt, dass Sie gerade in Frankfurt bei Ihrer Familie sind. Wollen Sie bald nach Hamburg ziehen oder bleiben Sie erstmal „über die Städte verteilt“?
Hallo, erst einmal freue ich mich über das Interview und das Interesse des Alumni-Vereins der Bucerius Law School an der neuen Professur. Aber nun zu Ihrer Frage: Ich bleibe erstmal in Frankfurt wohnen. Meine Frau arbeitet beim Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt und unsere insgesamt fünf Kinder gehen hier noch zur Schule. Die zwei Großen haben allerdings gerade ihr Abitur geschrieben. Der Großteil der Familie hat seinen Lebensmittelpunkt also in Frankfurt. Sicherlich wird sich der Lebensmittelpunkt von meiner Frau und mir im Laufe der Zeit, wenn die Kinder größer werden, stärker nach Hamburg verlagern. Ich finde das „über Städte verteilt leben“ aber gar nicht schlimm. Mein Schwager und meine Schwägerin wohnen auf St. Pauli. Ich hatte und habe hier also schon eine erste Anlaufstelle. Das Pendeln stört mich auch nicht. Solange keine Schulklasse oder Seniorengruppe einsteigt, kann ich in der Bahn ganz gut arbeiten.
Sind Sie schon richtig in Hamburg und auf dem Campus angekommen und haben Sie vielleicht sogar schon Lieblingsecken?
Ich kenne Hamburg ehrlich gesagt noch gar nicht so gut. St. Pauli kenne ich etwas von früheren Besuchen bei meinem Schwager und dessen Frau. Nun kommt so langsam der Bereich um die Uni herum dazu. Das erste Trimester wurde ja noch komplett online abgehalten. Die letzten Veranstaltungen mit Herrn Bumke haben dann hybrid stattgefunden. Zu dem Zeitpunkt war ich allerdings noch nicht vollständig geimpft und habe daher von Zuhause aus teilgenommen. Insofern gab es noch gar nicht so viele Gelegenheiten, das Gebiet um die Jungiusstraße zu erkunden. Im kommenden Trimester wird auf dem Campus hoffentlich wieder mehr Leben sein. Ich war jetzt in den letzten zwei Wochen dort und, wenn es nicht gerade geregnet hat, war schon ziemlich viel los. Das fand ich sehr schön.
Ich finde aber auch, neue Städte und neue Institutionen muss man sich aneignen. Die muss man erfahren, mit allem was dazu gehört: Räume, Menschen, Eigenarten. Das braucht einfach Zeit.
Stellen Sie sich als Rechtswissenschaftler in drei Wörtern vor!
Das ist eine sehr schwierige, aber sehr gute Frage! Es sind nur drei Wörter und nicht drei Sätze, richtig? Spontan würde ich dann sagen: interessiert, kritisch und gründlich.
Welches Buch / welcher Beitrag hat Sie in letzter Zeit besonders nachdenklich gemacht oder bewegt?
Das Buch „Lütten Klein – Leben in der ostdeutschen Transformationsgesellschaft“ von Steffen Mau hat mich sehr beeindruckt und fasziniert. Es ist eine tolle Mischung aus einer sehr individuellen Erzählung über das Aufwachsen in Lütten Klein, einer Plattenbausiedlung in Rostock, und einer wissenschaftlichen Analyse. Das Buch hat mir die Unterschiede zwischen der DDR und BRD so klar und deutlich vor Augen geführt, wie nie zuvor. Ich konnte dadurch vieles besser nachvollziehen: Das alltägliche Leben der ehemaligen DDR-Bürger:innen, die Bedeutung von Architektur, Bildung, Wirtschaft und Kunst in einem realsozialistischen System, welche Einschnitte und Verletzungen der Einigungsprozess für die Bürger:innen der DDR bedeutet und auf welche Weise dies bis heute noch Auswirkungen hat.
Also ist es eine Empfehlung als Weihnachtsgeschenk?
Absolut!
Nun zu Ihrem Lehrstuhl an der Law School „Kritik des Rechts“: Was bedeutet „Kritik des Rechts“?
Kritik des Rechts ist für mich, ganz allgemein, Recht als etwas zu begreifen, das nicht vorgegeben ist. Das Recht ist von Menschen gemacht, also gewissermaßen ein Produkt. Im Einzelnen kann man zwischen drei Kritikbegriffen unterscheiden: Der erste begegnet uns eigentlich täglich in unserer Arbeit: die Kritik im Recht. Diese Kritik betrifft die Frage, ob das Rechtssystem intern eine andere Entscheidung gefordert hätte: War die Gerichts- oder Behördenentscheidung rechtmäßig? Wurde das Recht falsch ausgelegt?
Schon einen Schritt weiter, aber auch immer noch eine klassische Frage der Rechtsphilosophie oder der Rechtstheorie, ist zweitens die Kritik am Recht. Diese nimmt als Kritikbezugspunkt nicht das Recht selbst, sondern außerhalb des Rechts stehende Maßstäbe, wie etwa Ökonomie, Effizienz, Moral, Religion oder anderweitig begründete Gerechtigkeitsanforderungen. Im Namen dieser außerrechtlichen Maßstäbe fordert man dann ein anderes Recht oder kritisiert das positive Recht.
Die dritte und vielleicht radikalste Form der Kritik ist die Kritik des Rechts. Hier stellt sich die Frage, welche Probleme das Recht als Institution, als Praxis in der Gesellschaft schafft. Ist es zum Beispiel gut, wenn alle Konflikte „verrechtlicht“ werden oder gibt es vielleicht andere Formen der Konfliktlösung? Unser heutiges Recht ist historisch gewachsen. Jedenfalls im europäisch-angloamerikanischen Raum ist es sehr auf subjektive, individuelle Rechte ausgerichtet. In Südamerika gibt es beispielsweise ein ganz anderes Verständnis von Recht. Dort werden auch kollektive Güter wie die Natur mit einbezogen und ihnen wird Rechtsfähigkeit zugesprochen.
Im Studium lernen wir allerdings nur die Anwendung des vorhandenen Rechts. Und auch dort hat man oft das Gefühl, dass das Ergebnis ohnehin schon vorgegeben ist und von den Studierenden nur noch „gefunden“ werden muss.
Ich glaube, das ist eines der größten Missverständnisse zu Beginn des Studiums, an dem freilich am wenigsten die Student:innen selbst schuld sind. Es gibt keine „richtige“ objektive Entscheidung, die nur noch gefunden werden muss. Bei der Anwendung von Gesetzen müssen wir Sprache interpretieren. Das lässt Raum für unterschiedliche Deutungen von Personen mit unterschiedlichen Perspektiven, Vorurteilen und Vorannahmen. Das Ergebnis ist demnach immer auch subjektiv. Gleiches gilt für das Gesetzgebungsverfahren. Auch Gesetze werden von bestimmten Menschen in einem bestimmten Verfahren geschaffen. Je nachdem, wie das Verfahren konstruiert wird und wer beteiligt ist, kommt man zu unterschiedlichen Ergebnissen. In dem „Produkt Recht“ spiegeln sich dann die unterschiedlichen, teilweise divergierenden individuellen und gesellschaftlichen Interessen wider.
Sollten wir dann also noch mehr unterschiedliche Gruppen in den „Produktionsprozess“ einbeziehen? Muss die Rechtswissenschaft und Rechtsanwendung also diverser werden?
Die Rechtswissenschaft – das ist empirisch relativ gut nachweisbar – ist überwiegend weiß. Sie war außerdem lange Zeit überwiegend männlich. Die Geschlechterverhältnisse haben sich in der Rechtsausbildung und -praxis mittlerweile etwas geändert. Der Jahrgang 2020 ist meines Wissens nach der erste Law School-Jahrgang mit einer 50/50-Quote. Je weiter es dann aber im Beruf geht, angefangen bei Wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen über Promotion und Habilitation bis hin zu Professuren, desto geringer wird wiederum der Frauenanteil. Aber es gibt natürlich noch andere Bezugspunkte für Diversitätsdiskussionen, etwa People of Color oder Kinder aus sozioökonomisch benachteiligten Familien.
Fehlende Diversität und Partizipation ist auf gleich mehreren Ebenen ein Problem: Es ist zunächst normativ ein Gleichheitsproblem. Der Verfassungsstaat lebt davon, dass er das Versprechen der Gleichheit aufstellt. Das sehen wir in Artikel 3 Grundgesetz, aber auch im Demokratieprinzip, im Rechtsstaatsprinzip oder bei an den Staat gerichteten Neutralitätsforderungen. Offensichtlich ist diese Gleichheit in der Praxis aber nicht gegeben.
Ich glaube außerdem, dass Wissenschaft und Praxis an Qualität gewinnen, wenn sie möglichst viele unterschiedliche Perspektiven einbringen. Es gibt eine fantastische Arbeit dazu von Sonia Sotomayor, Richterin am US Supreme Court, die erste Richterin mit einem lateinamerikanischen Hintergrund. Strukturell benachteiligte Gruppen sind ja nicht dümmer als andere. Das bedeutet, wir nutzen die unglaublichen Ressourcen, die in diesen Gruppen vorhanden sind, offensichtlich nicht bzw. verhindern, dass bestimmte Gruppen der Bevölkerung ihre Ressourcen auch verwirklichen können.
Darüber hinaus glaube ich aber auch, dass es ein Problem für den demokratischen und rechtsstaatlichen Verfassungsstaat ist, weil sich bestimmte Bevölkerungsgruppen in staatlichen Instanzen, wie Behörden, der Polizei, Gerichten und Staatsanwaltschaften, aber auch im Wissenschaftssystem selbst, nicht wiederfinden. Sie haben dort keine „Rolemodels“. Nicht nur, dass sie sich nicht wiederfinden. Sie sammeln unter Umständen sogar überwiegend negative Erfahrungen mit staatlichen Instanzen. Insoweit kann man etwa auf die Diskussionen und Untersuchungen zum Thema „Racial Profiling“ in der Polizei verweisen. Man muss sich die Frage stellen, was das für Einstellungen zum grundgesetzlichen System produziert, wenn bestimmte Bevölkerungsgruppen solche Erfahrungen mit Diskriminierung und Benachteiligung machen. Das führt sicherlich nicht zur Affirmation grundgesetzlicher Werte.
Was ist denn für Sie die Juristin oder der Jurist der Zukunft?
Ich glaube, den oder die gibt es gar nicht. Das Schöne an Jura sind ja die vielfältigen Möglichkeiten, die es einem bietet: als Einzelanwält:in, in einer Großkanzlei, bei NGOs, in Ministerien, der Kommunalverwaltung, als Richter:in – je nach Berufsfeld gibt es ganz unterschiedliche Anforderungen und Kompetenzen, die man mitbringen muss. Ich würde deshalb sagen, dass es die / den Jurist:in der Zukunft so nicht gibt. Das ist ein sehr weites, sehr vielfältiges Feld.
Zu Beginn des Studiums sind die meisten Studierenden auf die klassischen Berufsfelder fokussiert. Erst im Laufe des Studiums lernt man, wo man überall als Jurist:in arbeiten kann. Mehr Interdisziplinarität hilft sicherlich auch, noch mehr Neugierde für Berufsfelder außerhalb der klassischen juristischen Berufe zu wecken.
Würden Sie dann für mehr Interdisziplinarität im juristischen Studium plädieren?
Als Inhaber des Lehrstuhls „Kritik des Rechts - Grundlagen und Praxis des demokratischen Rechtsstaates“ muss ich das gewissermaßen qua Amt. Aber ich würde es auch aus Überzeugung machen. Meiner Meinung nach hat etwa auch ein passionierter Arbeitsrechtsanwalt oder eine Richterin am Arbeitsgericht einen enormen Erkenntnisgewinn, wenn er / sie das Arbeitsrecht auch gesellschaftlich kontextualisiert oder aus anderen wissenschaftlichen Perspektiven betrachtet. In der Wissenschaft hat sich in den letzten Jahren dahingehend relativ viel getan. Denken Sie an Law and Economics, Gender Studies und neuerdings auch die Critical Race Theory. Das sind ja alles nochmal externe Perspektiven auf das Recht. Bei meinen Kolleg:innen meine ich auch große Offenheit gegenüber Interdisziplinarität festzustellen.
Mit Rechtsgeschichte und Rechtstheorie hat das Jurastudium auch schon ein bisschen Interdisziplinarität im Curriculum. Leider ist das Curriculum insgesamt total überfrachtet. Da liegt der Fehler im System und der Trend geht meiner Meinung nach auch nicht in die richtige Richtung. Die Studierenden haben also ohnehin wenig Zeit und diese nutzen sie verständlicher Weise oft lieber, um sich auf das Staatsexamen vorzubereiten, weil davon berufliche Möglichkeiten abhängen. Außerdem ist der Zugriff auf neue Disziplinen nicht leicht. Es gibt andere Begriffe, andere Theorien, andere Methoden, andere Selbstverständnisse. Deshalb verstehe ich jede:n, der / die sagt: Ich fokussiere mich aufs Studium und auf das erste Staatsexamen, wo Interdisziplinarität eher marginalisiert wird.
Unabhängig von den fachlichen Inhalten: Was bedeuten Individualität und Pluralität für den Alltag der Studierenden?
Ich fand es immer schade, dass es im Jurastudium so eine Tendenz zur Vereinzelung, vielleicht sogar zur Vereinsamung, gibt. Gerade wenn ich mein Studium mit dem Studium von Freund:innen aus anderen Disziplinen vergleiche. Wir haben keine Laborarbeiten, wir haben keine gemeinsamen Exkursionen oder Klassenstunden, die vorbereitet oder Referate, die gemeinsam gehalten werden müssen. Man kann ein Jurastudium tatsächlich komplett isoliert und alleine absolvieren: Man nimmt die Bücher; man löst Fälle, man sitzt in seinem Kämmerchen. Die Architektur in den Bibliotheken vieler juristischer Fakultäten spiegelt das wider: Es gibt kleine Kammern, in die man sich mit seinen Büchern oder seiner Klausur hineinsetzt. Das scheint aber an der Law School anders zu sein. Hier ist die Anzahl der Studierenden generell kleiner und es wird in Kleingruppen oder Minigruppen gelernt. Dort kann man auch lernen, mit anderen zu lernen. Das finde ich für die persönliche Entwicklung und aus didaktischen Gründen unglaublich wichtig.
Pluralität im Alltag der Studierenden ist meiner Ansicht nach wichtig, weil Lernprozesse oder individuelle Prägungsprozesse vor allen Dingen über eigene Erfahrungen angestoßen werden. Wenn Sie in einem Umfeld studieren, in dem Sie tagtäglich mit Kommiliton:innen zu tun haben, die anders sind als Sie, dann ist der Effekt auf Ihre persönliche biographische Prägung meiner Vermutung nach größer, als wenn Sie davon nur abstrakt etwas in der Vorlesung hören.
Haben Sie ein konkretes Beispiel?
Schauen Sie sich das Verfahren der hessischen Referendarin vor dem Bundesverfassungsgericht 2017 einmal an. Nach einem Erlass des Hessischen Ministeriums der Justiz war es ihr untersagt, im Kontakt mit Büger:innen ein Kopftuch zu tragen. De facto konnte sie daher keinen Sitzungsdienst durchführen und bei Verhandlungen im Gerichtssaal nicht auf der Richterbank sitzen. Der Antrag hatte im Ergebnis keinen Erfolg. Ich frage mich aber, ob die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts anders ausgefallen wäre, wenn Kopftuchträgerinnen im juristischen Studium und in der juristischen Praxis „normal“ wären.
In der Diskussion herrscht teilweise immer noch ein bestimmtes Bild von Kopftuchträgerinnen vor. Es gibt häufig zum Beispiel Fremdzuschreibungen wie „die unterdrückte Frau“. Ich kann mir gut vorstellen, dass gerade diese Argumente wegfallen würden, wenn – ganz salopp gesagt – das Tragen eines Kopftuchs Teil des Alltags wäre und das Kopftuch von Schulbeginn an, über die Universität und auch einfach in der Freizeit als etwas „Bekanntes“ eingeordnet würde. Auch die rechtliche Diskussion und Beurteilung wäre dann vermutlich eine andere.
Wo wir wieder beim Thema „Recht als Produkt“ wären! Titel dieser GERD-Ausgabe ist „Aufbruch. Umbruch. Durchbruch.“ – befindet sich die Rechtswissenschaft in einem Umbruch?
Das sind große Worte! Ich glaube jede Generation verfolgt bzw. hat ihre eigenen Probleme und Thematiken, die dann auch einen „Umbruch“ oder einen Wandel bewirken, Während bei meinem akademischen Lehrer noch die Behandlung und Aufarbeitung des Nationalsozialismus eine dominante Rolle gespielt hat, sind es heute Themen wie Klima, Migration, Digitalisierung oder soziale Gerechtigkeit, welche die Entwicklungen in Recht und Rechtswissenschaft prägen. Der Umbruch heute ist auch durch die angesprochene steigende Diversität beeinflusst. Der Einbezug heterogener Menschen mit ihren je unterschiedlichen Perspektiven und Prägungen führt auch zu Veränderungen in der juristischen Ausbildung und beruflichen Praxis. Insofern kann von einem Umbruch oder Aufbruch in neue Bereiche oder Entwicklungsphasen gesprochen werden. Es ist aber eher ein gleichsam natürlicher Prozess, der durch die aktuellen gesellschaftlichen Ereignisse und Themen beeinflusst wird und in jeder Generation stattfindet.
Eine letzte persönliche Frage: Ist Boxen das neue Tennis?
(lacht) Also ich würde sagen, dass ich Boxsport oder Kampfsport gemacht habe, hängt mit meiner Herkunft zusammen. Ich komme nicht aus einem akademischen Haushalt, ich habe kein Schulorchester gegründet und nicht Geige oder Klavier gespielt. Das Schmuddel-Image hat das Boxen aber mittlerweile definitiv abgelegt. Da haben Sie mit Ihrer Frage Recht. Man findet es unter dem Titel „Fitness-Boxen“ nun auch in gehobenen Fitnessstudios. Und das zu Recht! Es gibt wenige Sportarten, die so viele sportmedizinische Ziele miteinander vereinen: Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit, Geschicklichkeit. Ob es das neue Tennis wird? Das weiß ich nicht.
Lale Meyer (Jg. 2012)
Lara Bucholski (Jg. 2015)
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