Das Alumni-Bewerberstipendium
Als Alumni der Bucerius Law School haben wir alle eine hervorragende Ausbildung genossen. Damit die hohen Studiengebühren für diese Ausbildung niemanden ausgrenzen, bietet die Bucerius Law School eine Vielzahl von Finanzierungsmöglichkeiten.
Als Hürde auf dem Weg zum Studienplatz bleibt allerdings der Auswahltest mit seinen Kosten. Damit die Teilnahmegebühr, das Englisch-Zertifikat sowie die Anreise zu mündlichem und schriftlichem Auswahltest und der Englischprüfung potenzielle Bewerber aufgrund ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten nicht von einer Bewerbung abhält, trägt der Bucerius Alumni e.V. für wirtschaftlich schwache Bewerber die Kosten, die ihnen aufgrund ihrer Bewerbung an unserer Alma Mater entstehen. Voraussetzungen hierfür sind der Nachweis mangelnder eigenen Mittel, die tatsächliche Teilnahme am Auswahltest und der Nachweis entstandener Kosten. Zur Vereinfachung des Prozesses und um die Mittel, die von den Bewerbern zunächst selbst getragen werden müssen, zu begrenzen, koordiniert der Vorstand die Abrechnung mit der Bucerius Law School, sodass die Teilnahmegebühr für den Auswahltest und den Institutional TOEFL an der Bucerius Law School vom Alumni-Verein direkt an die Hochschule überwiesen werden.
Auf diese Weise wurden im letztjährigen Auswahlverfahren 30 Bewerber unterstützt, von denen sieben ein Studienangebot erhalten und fünf ihr Studium bereits aufgenommen haben. Besonderer Dank gilt dem Studierendensekretariat und dem Language Department der Bucerius Law School, die stets sehr flexibel und hilfsbereit die Abwicklung des Bewerberstipendiums unterstützt haben und ohne die es nicht möglich gewesen wäre, in allen Fällen eine optimale Lösung zu finden. Ausdrückliche Erwähnung verdient die großzügige finanzielle Unterstützung von Barclaycard, für die sich der Verein sehr herzlich bedankt.
Unmittelbar nach Abschluss des Auswahlverfahrens 2016 haben die Vorbereitungen für das Bewerberstipendium 2017 begonnen. Auch in diesem Jahr möchte der Bucerius Alumni e.V. möglichst vielen Bewerbern die Teilnahme am Auswahlverfahren für das Studium an der Bucerius Law School zu ermöglichen.
Jan Henrik Weischede (Jg. 2009)
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