Bewerbungsförderung

Das Auswahlverfahren zur Aufnahme an der Bucerius Law School verursacht Kosten für die Bewerberinnen und Bewerber. Um tatsächlich dem Anspruch gerecht zu werden, dass ein Studium hier völlig unabhängig von der Frage des Geldes möglich sein soll, hat der Bucerius Alumni e.V. ein Förderprogramm in Form des Bewerbungsstipendiums eingerichtet, welches finanzielle Hürden für die Bewerbung um einen Studienplatz beseitigen soll. 

 

Folgende Kosten werden für Dich im Rahmen der Bewerbungsförderung übernommen:

  • die Bewerbungsgebühr
  • die Reisekosten zum mündlichen Auswahlverfahren
  • die Prüfungsgebühren für das Sprachzertifikat
  • die Anreise zum Sprachtest

Die Förderung ist unabhängig vom Ergebnis deiner Bewerbung und spielt auch im Auswahlverfahren keine Rolle.

 

Wenn Du Dich an der Bucerius Law School für das Jura-Studium bewerben möchtest und dies für Dich ohne finanzielle Unterstützung nicht oder nur schwer möglich ist, dann kannst Du Dich um ein Bewerbungsstipendium bewerben. Nähere Informationen zum Stipendium und den Link zur Bewerbung findest Du nachstehend. Für weitere Fragen ist Lena Färber Deine Kontaktperson, Alumna des Jahrgangs 2005 und ehemaliges Mitglied des Vorstands des Bucerius Alumni e.V.

Selbstverständlich wird jede Anfrage vertraulich behandelt, und selbstverständlich hat die Bewerbung um das Bewerbungsstipendium keinerlei Auswirkungen auf die Bewerbung an der Bucerius Law School.

Die Bewerbungsfrist für das Bewerberstipendium endet zwei Wochen vor der eigentlichen Anmeldefrist.


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Bewerbungsinformation
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Für die finanzielle Unterstützung bedanken wir uns herzlich bei: