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Lehrpreisträger

Interview mit Professor Fehling


Erste Frage: Wie hat sich das angefühlt, den Lehrpreis zu gewinnen?

 

Ich fühle mich eigentlich als Platzhirsch sehr wohl! Das heißt zunächst einmal große Begeisterung, aber natürlich auch die Verantwortung, mich dem Preis würdig zu erweisen.

 

Was zeichnet gute Lehre denn Ihrer Meinung nach aus?

 

Nach meiner Grundüberzeugung geht es in der Lehre nicht zuerst um Wissensvermittlung. Dafür gibt es genug Bücher. Es geht darum, neben einer genuin methodischen Herangehensweise intellektuelle Anregungen – ein Stück weit auch Begeisterung – für die Materie zu vermitteln. Wie Herr Kötz immer sagte: „die sublime Lust am Lösen juristischer Probleme zu fördern“. Und klarzumachen, dass nicht das Auswendiglernen im Vordergrund steht, sondern dass gute Juristen – und unsere Studierenden wollen ja alle einmal gute und nicht nur gut bezahle Juristinnen und Juristen sein – sich mit unbekannten Problemen gestützt auf ein solides juristisches Fundament methodengeleitet, innovativ und auch rhetorisch geschult auseinandersetzen können. Die Fehlvorstellung, man müsse im Examen primär nacktes Wissen reproduzieren, scheint aber leider unausrottbar.

 

Was sind denn Ihre Erwartungen und Wünsche für die Zukunft der Lehre an der Bucerius Law School?

 

Dass wir es schaffen, uns einerseits den gewandelten Bedürfnissen der jungen Leute weiter anzunehmen, ein Stück weit auch anpassen, aber gleichzeitig verhindern, dass die Lehre zu primär passivem Konsum wird. Ziel muss sein, dass beide Seiten – Lehrende wie Lernende – die Lehre nicht zuletzt als lustvolles, intellektuelles Abenteuer begreifen. Also mehr Kommunikation, mehr Auseinandersetzung und nicht bloß Konserven konsumieren. Wenn es uns gelingt, die neuen technischen Möglichkeiten in diese Richtung zu nutzen, dann wäre das prima.



Zurück zum Platzhirsch: Hat der Wanderpokal denn im Moment einen besonderen Platz?

 

Oh, aber selbstverständlich! Er steht bei mir zuhause auf dem Schreibtisch. Wenn ich also Richtung Garten schaue – was ich natürlich nie tue, weil ich eigentlich immer nur auf den Bildschirm und die Schreibfläche starre, aber wenn ich das mal täte – dann sehe ich ihn im Sonnenlicht funkeln.

 

Hand aufs Herz: Haben Sie sich mehr über den Lehrpreis oder über den Kuchenbackkurs gefreut?

 

Entgegen meines Images muss ich ganz klar darauf bestehen, dass ich mich doch noch mehr über den Lehrpreis gefreut habe. Als ich vor einigen Jahren einen Tanzkurs mit meiner Frau gemacht habe, habe ich gemerkt, dass man im „Alter“ doch nicht mehr so gut lernt. Deshalb wird es mir wahrscheinlich gar nicht so leicht fallen, die tollen neuen Rezepte dann auch umzusetzen. Insoweit lastet die Verantwortung schwer auf mir. Trotzdem freue ich mich natürlich darauf, den Kurs im Winter mit meiner Frau zu machen.

 

Ergibt sich aus dem legendären Kuchengesetzbuch am Lehrstuhl Öffentliches Recht III die Pflicht, beim Gewinn des Lehrpreises Kuchen zu backen?

 

Ich würde sagen, es gibt da eine planwidrige Regelungslücke. Denn ein solches Ereignis hat man natürlich nicht vorhersehen können. Dementsprechend glaube ich, dass man den Paragraphen über die Kuchenbackpflicchten dahingehend analog anwenden kann, dass auch das Absolvieren des Backkurses zu einer Nachweispflicht des Gelernten im Rahmen der Kuchenbeibringungspflicht führt.

 

Neben Jura und Kuchen ist Schach Ihre dritte große Leidenschaft. Gibt es da gewisse Parallelen?

 

Zu Jura gibt es sicherlich viele Parallelen, sodass Schach als Ausgleichssport eben doch nur bedingt geeignet ist. Man sitzt zu viel und zu lange und man muss sehr logisch strukturiert denken. Aber – ebenso wie in der Juristerei – man muss sich auch durchbeißen, Widerstände überwinden und sich immer neu motivieren. Und was die Parallelen zum Kuchenessen betrifft … naja, es gilt überall das Lustprinzip!


Constantin Glaesner (Jg. 2012)

Leonie Schoenfelder (Jg. 2012)


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